Allgemeines
Therapeutin
Christina Ditz (Osteopathin, Physiotherapeutin)
Verordnung
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, bevor Sie zu uns in Behandlung kommen. Diese sollten Sie innerhalb von vier Wochen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen (dies kann persönlich, per Fax oder postalisch geschehen). Für präventive Physiotherapie benötigen Sie keine Verordnung (Krankenkassen übernehmen dafür aber auch keine Kosten). Um möglichst viel von der Krankenkasse refunidert zu bekommen, sollten auf der Verordnung 45 Minuten Heilgymnastik und 15 Minuten Heilmassage (üblicherweise 10 Mal) erbeten werden.
Physiotherapie beinhaltet immer auch einen aktiven Teil, in dem Übungen gemacht werden, die dann auch Zuhause regelmäßig durchgeführt werden sollen. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an uns.
Anwendungsgebiete
Mitzunehmen
Bitte bringen Sie Ihre aktuellen Befunde sowie eine Verordnung für Physiotherapie in die erste Therapieeinheit mit.
Sie können Sportkleidung oder auch einfach eine bequeme Freizeitkleidung mitbringen.
Leintücher werden von uns zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie an einer rein passiven Behandlung Interesse haben, dann können Sie sich gerne einen Termin für eine osteopathische Behandlung ausmachen (nähere Informationen hier unter: Osteopathie).